Nachhaltig und fair: aus 100 % erneuerbaren Energien.

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AGB Grünstrom Lieferung

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Belieferung mit Grünstrom

1. Vertragsabschluss und Vertragsbestätigung

1.1. Der Vertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung (Annahme des Ange- bots) der Vonovia Energie Service GmbH genannten Lieferdatum wirksam. Kann die tatsächliche Aufnahme der Belieferung aufgrund der Durchführung des Lieferantenwechsels erst nach dem in Satz 1 genannten Datum erfolgen, wird der Vertrag mit Aufnahme der Belieferung wirksam. Für das Verfahren des Lieferantenwechsels schreibt § 20a EnWG eine Höchstdauer von drei Wochen vor, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch die Vonovia Energie Service GmbH bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist.

1.2.  Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.

1.3.  Der Kunde zeigt der Vonovia Energie Service GmbH unter Mitteilung seiner neuen Anschrift einen Umzug spätestens acht Wochen vor dem Umzugs- termin an. Die Vertragsparteien sind im Falle eines Wohnsitzwechsels des Kunden berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Um- zugstermin oder einem späteren Zeitpunkt zu kündigen. Im Falle einer Kün- digung durch den Kunden gilt dies nicht, wenn die Vonovia Energie Service GmbH dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Text- form eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. Die Kündigung bedarf der Textform.

1.4.  Die Vertragsparteien können den Energieliefervertrag im Falle eines Verkaufs des Mietobjektes zum Ende des auf den Besitzübergang folgenden über- nächsten Monats kündigen.

1.5.  Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr, gerechnet ab dem in der Auftragsbestätigung (Annahme des Angebots) der Vonovia Energie Service GmbH genannten Datum. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat vor Ablauf der Vertragsdauer in Textform gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat in Textform gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung wird die Vonovia Energie Service GmbH einen Lieferanten- wechsel zügig und unentgeltlich ermöglichen.

1.6.  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

2. Preise und Preisanpassung

2.1. Der Strompreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen.

2.2. Der Netto-Grund- und Netto-Arbeitspreis enthalten anteilig u.a. die Kos- ten für Beschaffung, Vertrieb, Personal, Netznutzung inklusive Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb. Soweit der Kunde den Messstellen- betrieb von einem Dritten durchführen lässt, stellt ihm die Vonovia Ener- gie Service GmbH keine Kosten für den Messstellenbetrieb in Rechnung.

Zusätzlich enthält der Netto-Arbeitspreis die Stromsteuer sowie die Konzes- sionsabgabe, die EEG- und KWK-Umlage, die Offshore- Haftungsumlage, die Umlage für abschaltbare Lasten und die Umlage nach § 19 StromNEV jeweils in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Höhe. Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

2.3. Die Vonovia Energie Service GmbH nimmt mindestens alle 12 Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Bei Kostensteigerungen ist die Vo- novia Energie Service GmbH berechtigt und bei Kostensenkungen verpflich- tet, die vereinbarten Preise (Grund- und/oder Arbeitspreis) nach billigem Ermessen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung nach § 315 BGB anzupassen, wenn dies aufgrund einer veränderten Kostensituation erforder- lich wird, um das bei Vertragsschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzinteresse) aufrecht zu erhalten. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der Preisermittlung ist die Vonovia Energie Service GmbH verpflichtet, Kosten- steigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berück- sichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. Preisanpassungen sind dabei so durchzuführen, dass Kosten- senkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostensteigerungen.

2.4. Änderungen der Preise nach Ziffer 2.3 werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach brieflicher Mitteilung wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwer- dens der Änderungen zu kündigen. Hierauf wird die Vonovia Energie Service GmbH den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehenden Änderungen ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Vonovia Energie Service GmbH wird eine Kündigung des Kunden unver- züglich nach Eingang in Textform bestätigen.

2.5. Die Ziffern 2.3 und 2.4 gelten auch, soweit nach Vertragsschluss die Einfüh- rung, Änderung oder der Wegfall von Steuern, Abgaben, Umlagen oder sons- tiger hoheitlicher Belastungen den Bezug, die Fortleitung, die Übertragung, die Verteilung oder die Abgabe von Strom für die Vonovia Energie Service GmbH verteuern oder verbilligen und diese Mehrbelastungen oder Entlas- tungen für die Vonovia Energie Service GmbH wirksam werden.

2.6. Abweichend von Ziffer 2.3 bis 2.5 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne vorherige Ankündigung und ohne außer- ordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.

2.7. Die vorstehenden Regelungen aus Ziffer 2.1 bis 2.6 sind abschließend.

3. Abrechnung

3.1. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich einmal im Jahr. Der Kunde ist jedoch berechtigt, abweichend von Satz 1 eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Abrechnung zu verlangen. Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Monats aufgenommen werden. Der Wunsch nach einer unter- jährigen Abrechnung ist der Vonovia Energie Service GmbH vom Kunden in Textform spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Anfangsdatum mit- zuteilen. Für die unterjährige Abrechnung berechnet die Vonovia Energie Ser- vice GmbH eine Servicegebühr in Höhe von 15,00 Euro (brutto). Die Service- gebühr wird nicht erhoben, soweit die Verbrauchswerte über ein Messsystem i.S.d. § 2 Satz 1 Nr. 7 MsBG (intelligentes Messsystem) ausgelesen werden.

3.2. Sollte der Kunde seine Abrechnungen nicht in Papierform erhalten, kann er einmal jährlich eine unentgeltliche Abrechnung in Papierform verlangen.

3.3. Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann die Vono- via Energie Service GmbH für die nach der letzten Abrechnung verbrauchte Strommenge eine Abschlagszahlung verlangen. Diese wird anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht mög- lich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Ver- brauch vergleichbarer Kunden. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird dem Kunden rechtzeitig vor Fälligkeit mitgeteilt. Die Glaubhaftmachung eines geringeren Verbrauchs wird bei der Ermittlung der Abschlagszahlungen an- gemessen berücksichtigt.

3.4. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Guthaben für den Kunden, wird dieses auf das im Vertrag angegebene Konto oder auf Wunsch des Kunden auf ein anderes Konto überwiesen.

4. Ablesung und Nachprüfung der Messeinrichtungen

4.1.Der Kunde ist berechtigt, seinen Zähler zum Zwecke der Abrechnung selbst abzulesen. Nimmt der Kunde dieses Recht nicht in Anspruch, ist Vonovia Energie Service GmbH berechtigt, zum Zwecke der Abrechnung die Ablese- daten zu verwenden, die sie vom örtlichen Netzbetreiber oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. Vonovia Energie Service GmbH kann die Messeinrichtungen selbst ablesen, wenn dies zum Zwecke einer Abrechnung oder anlässlich eines Lieferantenwechsels erfolgt. Wenn der Kunde die Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt, darf Vonovia Energie Service GmbH den Verbrauch schätzen. Zu einer erforderlichen Ab- lesung der Messeinrichtung hat der Kunde, nach vorheriger Benachrichtigung, dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten von Vonovia Energie Ser- vice GmbH den Zutritt zu seinen Räumen zu gestatten. Die Benachrichtigung muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindes- tens ein Ersatztermin ist anzubieten.

4.2. Vonovia Energie Service GmbH ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des Mess- und Eichgeset- zes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung trägt Vonovia Energie Service GmbH, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst der Kunde.

5. Berechnungsfehler

5.1. Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrs- fehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, ist die Überzahlung von Vonovia Energie Service GmbH zurück- zuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt Vonovia Energie Service GmbH den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.

5.2.  Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen

5.3.  Ansprüche nach den vorstehenden Absätzen 5.1 und 5.2 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum fest- gestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre be- schränkt.

6. Zahlungsweisen und Fälligkeit

6.1. Der Kunde kann seine Zahlung durch Überweisung oder Lastschrifteinzugs- verfahren an die Vonovia Energie Service GmbH leisten.

6.2.  Rechnungen und Abschläge werden zu dem von der Vonovia Energie Service GmbH angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.

6.3.  Die Vonovia Energie Service GmbH berechnet bei Zahlungsverzug Mah- nungskosten für die schriftliche Mahnung in Höhe von 2,50 Euro (brutto). Der Vonovia Energie Service GmbH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihr im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Vonovia Energie Service GmbH überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als dies zu den vorgenannten Sätzen angegeben ist.

7. Gesetzliche Informationspflicht 

7.1. Hat der Kunde Fragen zu seinem Vertrag oder Tarif, kann er sich an den Kundenservice wenden: Vonovia Energie Service GmbH, Postfach 100461, 57004 Siegen, T: 0234 / 414 700980, E-Mail: service@vonovia.de 

7.2. Der Kunde kann sich mit Fragen zu Energieliefervertragsverhältnissen wenden an (bei Abschluss des Vertrages bekannte Kontaktdaten): 
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 
Verbraucherservice Postfach 8001,
53105 Bonn 
Tel.: 030 22480-500 
Fax: 030 22480-323 
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de 
Internet: www.bundesnetzagentur.de

7.3. Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Vonovia Energie Service GmbH und dem Kunden über den Gegenstand dieses Vertrages kann der Kunde, soweit die Vonovia Energie Service GmbH eine Beschwerde des Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei der Vonovia Energie Service GmbH beantwortet oder der Beschwerde abgeholfen hat, sich an folgende Stelle wenden (bei Abschluss des Vertrages bekannte Kontaktdaten): 
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133,
10117 Berlin 
Tel.: 030 2757240-0 
Fax: 030 2757240-69 
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de 
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de 

Sollte der Kunde ein Verbraucher i.S.d. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein und einen Schlichtungsantrag unter den erforderlichen Voraussetzungen bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. stellen, ist die Vonovia Energie Service GmbH zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. 

7.4. In oder als Anlage zu den Rechnungen wird die Vonovia Energie Service GmbH den Kunden entsprechend § 42 EnWG über die Pflichtangaben hinsichtlich der Stromkennzeichnung informieren. 

8. Informationen zur Energieeffizienz (§ 4 EDL-G)  

8.1. Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie weiterführende Informationen über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Endkunden-Vergleichsprofile, technische Gerätespezifikationen, etc. erhalten können, finden Sie unter www.dena.de. 

8.2. Die Vonovia Energie Service GmbH informiert den Kunden mindestens jährlich in geeigneter Form über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen sowie über die für sie verfügbaren Angebote, die durch Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits, die unabhängig von den Energieunternehmen sind und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen mit wettbewerbsorientierter Preisgestaltung durchgeführt werden.  

9. Widerrufsbelehrung (gilt nur für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind) 

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Vonovia Energie Service GmbH, Postfach 100461, 57004 Siegen, Tel. 0234 / 414 700980, E-Mail: service@vonovia.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Grünstrom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

10. Bonitätsauskunft 

10.1. Sofern die Vonovia Energie Service GmbH in Vorleistung tritt, ist die Vonovia Energie Service GmbH berechtigt, eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren über den Kunden bei Auskunfteien einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die Vonovia Energie Service GmbH die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die Auskunfteien und verwendet die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. 

10.2. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score- Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. 

11. Rechtsnachfolge 

Die Vonovia Energie Service GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Nehmen die Vonovia Energie Service GmbH eine Übertragung auf einen anderen Rechtsnachfolger als ein nach § 15 Aktiengesetz verbundenes Unternehmen vor, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Übertragungszeitpunkt zu kündigen, der dem Kunden vorab rechtzeitig in Textform mitgeteilt wird. Die Kündigung bedarf der Textform. 

12. Haftung 

12.1. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten der Stromversorgung sind gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt (§ 18 NDAV). Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt die Vonovia Energie Service GmbH dem Kunden auf Anfrage gern mit. 

12.2. In sonstigen Fällen ist die Haftung jedes Vertragspartners sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gegenüber dem anderen Vertragspartner auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Dies gilt ebenfalls nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich der Schaden aber auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. 

12.3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. 

13. Verschiedenes 

13.1. Soweit in diesem Vertrag nichts Anderes geregelt ist, gelten für die Lieferung von Strom im Übrigen die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034) geändert worden ist (StromGVV) in der jeweils geltenden Fassung. 

13.2. Sollten sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke, einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. das EnWG sowie die hierzu ergangenen einschlägigen Verordnungen), einschlägige Rechtsprechung und/oder behördliche Praxis (insbesondere Festlegungen der Bundesnetzagentur) nach Vertragsabschluss ändern, ist die Vonovia Energie Service GmbH berechtigt, den Vertrag und diese Vertragsbedingungen zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung dem Kunden zumutbar ist. Die Vonovia Energie Service GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung sechs Wochen vor deren Inkrafttreten brieflich mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Vonovia Energie Service GmbH wird eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Woche nach Eingang in Textform bestätigen. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf sein Kündigungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen. Ziffern 2.3 und 2.4 bleiben unberührt. 

14. Vertragspartner 

Vonovia Energie Service GmbH Sitz der Gesellschaft: Bochum 
Eingetragen beim Amtsgericht Bochum, Handelsregister Nr. HRB 16639, USt.-IdNr. DE311973444, Gläubiger-ID DE52ZZZ00002040107 

15. Anwendungsbereich 

Die vorstehenden Regelungen betreffen ausschließlich das Stromlieferverhältnis und sind insbesondere nicht anwendbar auf das Mietvertragsverhältnis des Kunden.