Angesichts der hohen Energiepreise stehen viele Verbraucher vor einer enormen Belastung. Um die gestiegenen Energiekosten abzufedern, hat die Bundesregierung daher bereits einige Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Dazu gehören unter anderem die Mehrwertsteuersenkung auf Gas, die Gas-Soforthilfe sowie die Energiepreisbremse für Gas, Wärme und Strom.
Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu den weiteren Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Stand 31.01.2023
Energiepreisbremse: Entlastung für unsere Kunden
Mitte Dezember 2022 ist von der Bundesregierung die Energiepreisbremse beschlossen worden. Die Preisbremsen sollen mithilfe einer anteiligen Preisdeckelung die Kosten für Privathaushalte sowie für Unternehmen begrenzen.
Was die Energiepreisbremse für unsere Gas- und Stromkunden bedeutet, beantworten wir Ihnen hier.
Wie funktioniert die Energiepreisbremse?
Wenn Sie Ihre ab März geltende Abschlagszahlung ermitteln möchten, können Sie den Energiepreisbremsenrechner des Bundesverbands für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heranziehen. Berücksichtigen Sie jedoch, dass die Berechnungsergebnisse des BDEW-Rechners von Ihrer tatsächlichen Abschlagszahlung abweichen und deren Richtigkeit von uns nicht garantiert werden können.
Zum Energiepreisbremsen-Rechner
Bei der Gaspreisbremse wird hingegen der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch herangezogen.
- Energie bleibt sehr teuer. Und von der geplanten Gaspreisbremse werden lediglich 80 % des Vorjahresverbrauchs abgedeckt. Das heißt: Die restlichen 20 % werden zum regulären Vertragspreis berechnet.
- Energieeinsparungen tragen zur Versorgungssicherheit in Deutschland bei. Auch wenn die Gasspeicher Stand heute noch gut gefüllt sind, gestaltet sich die Beschaffung von Gas aus dem Ausland als schwierig und kostenintensiv. Die Situation auf dem Energiemarkt bleibt weiterhin angespannt.
- Jede eingesparte Kilowattstunde leistet einen Beitrag zur Energiewende und ist somit ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz.
Stand 21.11.2022
Dezember-Zahlungen 2022 für Gaskunden
Die Entlastungsmaßnahme gilt für Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden, also alle, die Erdgas nicht für den kommerziellen Betrieb von Energieerzeugungsanlagen nutzen.
- Ein Energieversorger hat für seinen Kunden einen Jahresverbrauch in Höhe von 12.000 kWh (Stand 01.09.2022) prognostiziert. 1/12 davon sind 1.000 kWh.
- Der Arbeitspreis des Kunden liegt Stand 01.12.2022 bei 15 ct/kWh (brutto).
- Der Grundpreis beträgt Stand 01.12.2022 10 Euro/Monat.
Keine Gasbeschaffungsumlage, weitere Umlagen bleiben
Die Gasbeschaffungsumlage, eine zusätzliche Abgabe für deutsche Gaskunden, wird es nicht geben. Die seit dem 01.10.22 gültige Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh sowie die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 ct/kWh werden jedoch in Rechnung gestellt.
Mehrwertsteuersenkung auf Gas
Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 % gesenkt. Laut einer Berechnung der Bundesregierung bedeutet dies bei einem geschätzten Gasverbrauch von 20.000 kWh für einen Vier-Personenhaushalt eine Entlastung von ca. 400 Euro pro Jahr.
Einen aktuellen Lagebericht zur allgemeinen Gasversorgung in Deutschland finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
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