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Nachhaltig und fair: aus 100 % erneuerbaren Energien.

Nachhaltig & Fair: aus 100% erneuerbaren Energien.

Unterstützung gewünscht? Wir sind für Sie da!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

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Rund um den Wechsel zu Grünstrom

Sie interessieren sich für den nachhaltigen Vonovia Grünstrom und haben gezielte Fragen zu unserem Angebot? Alles, was Sie vor Ihrem Wechsel zu uns wissen sollten, erfahren Sie hier:

Kann ich meinen Stromanbieter überhaupt wechseln?
Sie haben prinzipiell jederzeit das Recht den Stromanbieter zu wechseln. Dabei ist jedoch die Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Anbieter zu beachten. Ein Wechsel zu unserem Vonovia Grünstrom ist ausschließlich möglich, wenn Sie Mieter:in der Vonovia sind.
Was passiert beim Stromanbieterwechsel? 
Sie sind Vonovia Mieter:in und haben einen Grünstrom-Vertrag abgeschlossen? Dann können Sie sich zurücklehnen. Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Anbieter. Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung von Ihrem alten Lieferanten und eine Vertragsbestätigung von uns.  Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung ist beim Anbieterwechsel zu jeder Zeit gewährleistet.
Muss ich Vonovia Mieter:in sein, um den Grünstrom zu bestellen? 
Wir beliefern ausschließlich Vonovia Mieter:innen mit Grünstrom.
Welche Vorteile habe ich durch / mit Vonovia Grünstrom?
Für unsere Mieter:innen ergeben sich durch unseren Vonovia Grünstrom folgende Vorteile:
  • Kostenloser Wechselservice. Wir übernehmen den kompletten Wechsel vom bisherigen Stromanbieter zu uns.
  • Keine versteckten Kosten.
  • Unkompliziert über die „Mein Vonovia“-App Einsicht in die Vertragsdetails erhalten, Zählerstände einreichen, Einsicht in Rechnungen erhalten und den Abschlag ändern.
  • Unser zertifizierter Grünstrom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien.
  • Aus Überzeugung bieten wir nur Ökostrom an und tragen so einen wichtigen Bestandteil zur Energiewende bei.
  • Vonovia ist ein starker Partner, auch in der Energieversorgung – Sicherheit bei der Energieversorgung.
Ist der Vonovia Grünstrom in jeder Wohnung von Vonovia verfügbar? 
Die Belieferung mit unserem Grünstrom ist bundesweit möglich. Jede/r Mieter:in hat die Möglichkeit mit unserem Grünstrom versorgt zu werden, mit Ausnahme von Dresden.
Kostet der Wechsel zu Vonovia etwas? 
Der Wechsel zu Vonovia ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. 
Wie wechsle ich zu Vonovia Grünstrom – und wie schnell geht das?
Sie können bequem und einfach über unsere Website www.energie.vonovia.de zu unserem Vonovia Grünstrom wechseln. Mithilfe Ihrer Postleitzahl und Angabe Ihres Jahresverbrauchs gelangen Sie innerhalb weniger Sekunden zu Ihrem persönlichen Grünstromangebot.
Wann kann ich meinen Stromanbieter wechseln? 
  • Bei Umzug: Wenn Sie umziehen, haben Sie als Kunde in der Grundversorgung immer das Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Haben Sie einen Energievertrag mit einem Versorger Ihrer Wahl aktiv abgeschlossen, finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kündigungsfristen. Viele Stromanbieter bieten auch ein vertragliches Sonderkündigungsrecht für den Umzugsfall. Als Kunde von der Vonovia Energie Service steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht bei Auszug mit entsprechenden Fristen zu.
  • Bei Preisanpassungen: Wenn Sie von Ihrem Versorger eine Preiserhöhung oder Preissenkung erhalten, haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Preisanpassung in Kraft tritt.
  • Bei Anbieterwechsel auf eigenen Wunsch: Möchten Sie Ihren Stromanbieter auf eigenen Wunsch wechseln, haben Sie als Kunde in der Grundversorgung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Haben Sie einen Energievertrag mit einem Versorger Ihrer Wahl aktiv abgeschlossen, haben Sie die Möglichkeit Ihren Anbieter mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragsdauer zu kündigen und nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat.
Wie finde ich heraus, wer mein Netzbetreiber ist? 
Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte Ihnen Ihre Rechnung nicht zur Verfügung stehen können sie auch online nach dem Netzbetreiber für Ihre Region suchen. Geben Sie dazu einfach Ihre Postleitzahl und den Begriff „Netzbetreiber“ in die Suchmaschine ein.
Kann beim Wechsel zu Vonovia der Strom abgestellt werden? 
Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung ist auch beim Anbieterwechsel zu jeder Zeit gewährleistet.   

Reibungsloser Wohnungswechsel: Alles rund um Ihren Umzug

Sie ziehen in ein Vonovia Mietobjekt ein, oder möchten ausziehen? Hier finden Sie alles, was Sie zum Thema Ein- und Auszug mit uns wissen sollten.

Ich bin gerade neu eingezogen. Kann ich von Anfang an Vonovia Grünstrom erhalten?
Als Service bietet Vonovia seinen Neumietern bei Unterzeichnung des Mietvertrages den unkomplizierten Abschluss von Grünstrom mit an.  
Was passiert mit dem Stromvertrag, wenn ich aus einer Wohnung von Vonovia ausziehe? 
Im Falle eines Umzugs in eine neue Wohnung, wird der Stromvertrag automatisch seitens Vonovia gekündigt.

Unser Nachhaltigkeitsgebot – 100 % zertifizierter Ökostrom

Mit dem nachhaltigen Vonovia Grünstrom tragen wir gemeinsam mit Ihnen einen wichtigen Teil zum Schutz unseres Planeten bei. Erfahren Sie auf einen Blick, wie umweltfreundlich unser Stromangebot ist:

Gibt es bei Vonovia wirklich nur Ökostrom? 
Ja. Unser zertifizierter Grünstrom stammt zu 100 Prozent aus zertifizierten erneuerbaren Energien. Unser Gründirektstrom wird direkt auf dem Dach der Immobilie mittels Photovoltaikanlagen gewonnen. Die Restmengenbelieferung erfolgt mit unserem zertifizierten Grünstrom. Aus Überzeugung bieten wir nur Ökostrom an und tragen so einen wichtigen Bestandteil zur Energiewende bei.
Wie wird der Vonovia Grünstrom erzeugt? 
Unser Grünstrom wird aus zertifizierten erneuerbaren Energien gewonnen. Hierzu zählen Windkraft, Sonnenenergie und Wasserkraft. 

Voller Durchblick garantiert: Wichtige Infos zu Verträgen und Kündigung

Transparenz und Fairness sind für uns selbstverständlich. Denn egal, ob es um Ihren Vertragsbeginn oder Ihre Kündigung geht – auf Vonovia können Sie sich in jeder Situation verlassen.

Wie lang ist die Vertragsdauer?  
Die Mindestvertragslaufzeit der Strombelieferung mit Grünstrom von Vonovia beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragsdauer in Textform gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Im Falle einer Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Im Falle einer Wohnungskündigung kündigen wir automatisch Ihren Energievertrag.
Wo kann ich Informationen zu meinem Vertrag einsehen? 
Alle Informationen zu Ihrem Vertrag finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung oder ganz einfach über die „Mein Vonovia“-App. 
Gibt es ein Widerrufsrecht? 
Sie haben das Recht, den Vertrag binnen 14 Tage ab Tag des Vertragsabschlusses ohne Angaben von Gründen schriftlich zu widerrufen. 

Unsere Abschläge und Tarife: Behalten Sie den vollen Überblick!

Klar und leicht verständlich – so gestalten wir unsere Abschläge und Tarife. Hier erfahren Sie, wie sich unsere Strompreise zusammensetzen – und vieles mehr.

Was ist ein Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis ist abhängig vom Stromverbrauch und wird in Cent/Kilowattstunde (kWh) ausgewiesen. Der Arbeitspreis variiert je nach Anbieter, Region und Vertragsart. 
Wie kann ich meinen Tarif anpassen? 
Ausschließlich Mieter:innen die in einem Gebäude von Vonovia mit einer mieterstromfähigen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, können in den Tarif Gründirektstrom wechseln. Dies können Sie online beantragen www.vonovia.de/gruendirektstrom, oder telefonisch unter 089 / 416 172 433.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Zählerstand zu spät melde?
In der Regel gibt es nach Ablauf der Ablesezeit eine Karenzzeit von ca. zwei Wochen, in der Sie Ihren Zählerstand weiterhin mitteilen können. Wenn Sie Ihren Zählerstand nicht rechtzeitig abgeben, wird Ihr Verbrauch auf Grundlage des bisherigen Verbrauches für die Jahresabrechnung geschätzt.
Was ist ein Abschlag? 
Der Abschlag oder auch die Abschlagszahlung beschreibt eine regelmäßige Vorauszahlung, die von Stromkunden an ihr Energieversorgungsunternehmen geleistet wird, um die erwarteten Kosten für ihren Stromverbrauch zu decken. Diese Zahlung erfolgt monatlich.

Es ist wichtig anzumerken, dass Abschläge auf Schätzungen basieren und es zu Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Verbrauch und den gezahlten Abschlägen kommen kann. Bei der Jahresrechnung werden die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch ermittelt und mit den geleisteten Abschlägen abgeglichen. Je nach Ergebnis dieser Abrechnung werden die Abschläge angepasst und eventuelle Überzahlungen gutgeschrieben oder Nachzahlungen in Rechnung gestellt.
Wie kann ich meinen Abschlag ändern? 
Ihren Abschlag können Sie ganz einfach und unkompliziert über die „Mein Vonovia“-App anpassen.  
Wie kann ich meinen Abschlag zahlen?
Zur Begleichung Ihres Abschlags können Sie uns für einen monatlichen Einzug ein SEPA-Mandat erteilen oder Sie richten einen monatlichen Dauerauftrag für eine Überweisung ein.

Vonovia Grünstrom: günstig und fair

Grüne Energie ist heute günstiger denn je. Und bei Vonovia sorgen wir mit attraktiven Preisvorteilen dafür, dass Sie Ihren Geldbeutel sogar noch mehr schonen können.

Zahle ich doppelt, wenn ich von meinem alten Anbieter zu Vonovia wechsle?
Nach dem Abschluss eines Grünstrom Vertrags kündigen wir den Vertrag mit Ihrem derzeitigen Lieferanten. Die Kündigung und Neubelieferung erfolgen nahtlos, sodass eine doppelte Zahlung ausgeschlossen werden kann.
Zu welchem Datum muss ich meinen monatlichen Abschlag bezahlen?
Der monatliche Abschlag wird zum 1. eines Monats fällig. 
Kann ich kündigen, wenn der Preis für Vonovia Grünstrom steigt? 
Bei einer Preisanpassung hat jeder Stromkunde ein Sonderkündigungsrecht bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Preisanpassung in Kraft tritt. 
Wann kommt meine Jahresrechnung?  
Die Jahresrechnung erhalten Sie im jährlichen Rhythmus ab Belieferungsstart.
Wie ist der Strompreis aufgebaut?  
Der Strompreis setzt sich aus einigen wesentlichen Bestandteilen zusammen. Hierunter fallen die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, Entgelte für Netznutzung sowie staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen.
Welche staatlichen Umlagen und Entgelte sind darin enthalten? 
Zu den staatlich veranlassten Strompreisbestandteilen gehört die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage, das individuelle Netzentgelt, die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG, Konzessionsabgaben, die Stromsteuer und die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Ablesung und Zähler – mit Vonovia immer auf der sicheren Seite

Sie möchten beispielsweise wissen, wie Sie Ihren Zähler korrekt ablesen, oder haben Fragen zum Ablesevorgang an sich? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wie oft muss ich meinen Zählerstand mitteilen – und wie? 
In der Regel bitten wir Sie einmal im Jahr, uns Ihren aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Hierfür erhalten Sie ein Anschreiben mit Ablesekarte per Post oder E-Mail. Sie können uns den Zählerstand dann entweder per Post, mit Rücksendung der ausgefüllten Ablesekarte oder per Telefon sowie über die App „Mein Vonovia“ mitteilen. Wenn wir keinen Zählerstand von Ihnen erhalten haben, wird Ihr Verbrauch auf Grundlage des bisherigen Verbrauches für die Jahresabrechnung geschätzt.
Wo finde ich meinen Zähler? 
Meistens ist der Zähler im Keller zu finden. In manchen Wohnanlagen sind Stromzähler auch im Treppenhaus verbaut. Sollten Sie ihren Zähler nicht finden, sprechen Sie gerne den Objektbetreuer an.
Ich glaube mein Zähler ist defekt, was soll ich tun?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Stromzähler defekt ist, sollten Sie sich an den zuständigen Messstellen- bzw. Netzbetreiber oder Ihren Energieversorger wenden. Eine Befundprüfung kann Aufschluss über einen möglichen Defekt des Zählers geben. Die Kosten der Überprüfung sind in der Regel vorab vom Kunden zu bezahlen.
Was ist ein Stromtarif?
Stromtarif ist ein anderes Wort für Strompreis. Er setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen.
Welche Tarife gibt es bei Vonovia?
Es gibt den Grünstrom und Gründirektstrom Tarif.
Wie wird der monatliche Abschlag festgesetzt? 
Ihr persönlicher Abschlag wird folgendermaßen festgesetzt:

Grundpreis + (Vorjahresverbrauch in kWh * Arbeitspreis) = Jahreskosten Strom

Jahreskosten / 12 Monate = monatlicher Abschlag
Wo finde ich die Zählernummer?
Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchabrechnung oder direkt auf Ihrem Zähler.
Erhalte ich eine Bestätigung per Post, nachdem ich den Zählerstand übermittelt habe?
Bei Erfassung des Zählerstandes in der App „Mein Vonovia“ erhalten Sie eine direkte Antwort, ob die Übermittlung Ihrer Zählerstände funktioniert hat. Im Nachgang erhalten Sie keine zusätzliche Eingangsbestätigung. Auch bei Mitteilung des Zählerstandes per Post oder per Mail erhalten Sie keine gesonderte Eingangsbestätigung. Sie haben jedoch die Möglichkeit sich im Kundenservice über den Eingang Ihrer Zählerstandmitteilung zu erkundigen.
Was ist ein Grundpreis?
Dies ist eine feste jährliche Gebühr, die für die Bereitstellung des Stromanschlusses und anderer grundlegender Dienstleistungen erhoben wird, unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch. Der Grundpreis wird in Euro/Jahr oder Euro/Monat ausgewiesen.
Welcher Vonovia Grünstrom-Tarif ist der günstigste?
Der Gründirektstrom Tarif ist unser günstigster Tarif, da er lokal auf den Dächern der Immobilie erzeugt und durch die Mieter:innen direkt verbraucht wird. Dadurch entfallen hohe Netznutzungsentgelte durch den von der Solaranlage erzeugten Strom, Transportverluste sind geringer und bestimmte Abgaben können vermieden werden. Dies führt insgesamt zu potenziellen Kosteneinsparungen für Mieter.
Ich habe keine Ablesekarte erhalten, was soll ich tun?
Falls Sie keine Aufforderung oder Ablesekarte zur Zählerstanderfassung erhalten haben, können Sie uns gerne jederzeit Ihren Zählerstand in der „Mein Vonovia“ App mitteilen.

Weitere Fragen zum Vonovia Grünstrom

Sie haben weitere Fragen rund um unseren 100 % zertifizierten Ökostrom? Kein Problem – hier finden Sie die passenden Antworten!

Was genau ist eigentlich “Ökostrom”?  
Ökostrom ist Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
Wie ist die Energieversorgung in Deutschland geregelt? 
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind in Deutschland die lokalen Grundversorger verpflichtet, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung zu gewährleisten. Wenn Sie sich bei Neueinzug in eine Wohnung nicht aktiv um einen Vertrag mit einem Energieversorger kümmern, werden Sie automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers aufgenommen. Ihre Stromversorgung ist zu jeder Zeit sichergestellt. Die Kündigungsfrist im Grundversorgungstarif beläuft sich auf 14 Tage. Somit ist ein schneller Wechsel möglich und Sie haben die Möglichkeit auch im Nachhinein ein Vertrag mit einem Energieversorger Ihrer Wahl abzuschließen.
Was sind kWh? 
„kWh“ steht für Kilowattstunde, eine Einheit, die den Energieverbrauch angibt. Eine Kilowattstunde ist die Menge an elektrischer Energie, die verbraucht wird, wenn eine Leistung von einem Kilowatt (kW) über eine Stunde hinweg konstant aufrechterhalten wird.

Beispiel: Wenn zum Beispiel eine Glühlampe mit einer Leistung von 1000 Watt (1 Kilowatt) eine Stunde lang eingeschaltet bleibt, wird eine Kilowattstunde Energie verbraucht.
Gibt es bei Vonovia auch Gas? 
Auch eine Gasversorgung ist über die Vonovia Energie Service GmbH möglich.
Wen kann ich bei einem Stromausfall oder anderen Problemen kontaktieren?
Grünstrom: Team Energie im Kundenservice 0234 / 414 700 980 
Gründirektstrom: Team Energie im Kundenservice 089 / 416 172 433 
Wie erhalte ich News zu meinem Tarif? 
Aktuelle Informationen rund um Ihren Stromtarif erhalten Sie frühzeitig per Post. 

Sie möchten Ihren Vonovia Grünstromvertrag kündigen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Wir möchten, dass Sie sich wohl wie möglich mit unserem Grünstrom fühlen. Deshalb setzen wir auf kurze Laufzeiten und kundenfreundliche Kündigungsfristen. Egal, ob es um die Buchung oder die Kündigung Ihres Vertrags geht – wir sind für Sie da.

Welche Kündigungsfristen gelten? 
Unser Grünstrom-Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Wie kündige ich meinen Vonovia Grünstrom Vertrag – geht das auch per E-Mail?
Eine Kündigung muss in Textform erfolgen. Dies ist nur per Post möglich.
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Wir sind gerne für Sie da! Egal ob per Telefon oder Kontaktformular – wir haben die Antworten auf Ihre Fragen.

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