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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Vonovia Energie Service GmbH ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.energie.vonovia.de.


Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 28.07.2025 erstellt und am 28.07.2025 zuletzt überarbeitet. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf regelmäßigen Selbsttests.


Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus

  • der Norm EN 301 549
  • den „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA
  • und der Verordnung zum BFSG

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.


Einsatz Barrierefreiheits-Plugin

Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten. Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen. Die Einstellungen können über das Männchen-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden. Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:

  • Schriftgröße
  • Kontrast
  • Hervorhebung von Links
  • Aktivieren eines Bildschirmlesers
  • Nutzung der Profile, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren.

Da es möglich ist, auf diese Weise Farbe und Kontrast individuell anzupassen, haben wir darauf verzichtet, die Farben der Website für alle Nutzer kontrastreicher zu machen.


Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Bekannte Einschränkungen

  • Kontrastverhältnisse des Corporate Designs: Einige Elemente unserer Webseite nutzen die festgelegten Farben unseres Corporate Designs. Diese können bei einer automatisierten Prüfung zu Warnungen bezüglich des Kontrastverhältnisses führen. Um allen eine optimale Lesbarkeit zu ermöglichen, stellen wir das Tool „AccessGo“ zur Verfügung. Dieses Werkzeug erlaubt es Ihnen, die Farbdarstellung der Webseite individuell anzupassen und die Kontraste nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zu erhöhen.
  • Fehlermeldung durch ein Drittanbieter-Plugin: Ein automatisiertes Prüfverfahren meldet einen möglichen Formularfehler, der von dem für die Cookie-Einwilligung eingesetzten Plugin eines Drittanbieters erzeugt wird. Auf die technische Implementierung dieser Komponente haben wir keinen direkten Einfluss. Nach unserer Prüfung hat dieser Fehler keine funktionalen Auswirkungen auf die Bedienbarkeit der Webseite. Die Meldung tritt zudem nur in einem spezifischen Prüftool auf.

Folgende Inhalte werden nach sorgfältiger Abwägung nicht barrierefrei umgesetzt:

Wir sind bestrebt, unsere digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen und die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vollumfänglich zu erfüllen. Bei der Weiterentwicklung und wesentlichen Änderung unserer Dienste ist die Umsetzung der Barrierefreiheit ein zentraler Bestandteil des gesamten Prozesses.

Externe Inhalte Dritter liegen außerhalb des Einflussbereichs der Vonovia Energie Service GmbH. Für deren Barrierefreiheit kann keine Gewähr übernommen werden.


Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an.

Vonovia Energie Service GmbH
Universitätsstraße 133
44803 Bochum
energie.barrierefreiheit@vonovia.de


Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Sie wünschen eine persönliche Beratung?

Wir sind gerne für Sie da! Egal ob per Telefon oder Kontaktformular – wir haben die Antworten auf Ihre Fragen.

Team Energie

Vonovia Kundenservice

Kontakt

0234 / 414 700 980

Montag bis Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr

Frau mit Headset lächelt in die Kamera