Strom- und Gassperren vermeiden: Rechte, Fristen und Lösungen

Eine unerwartet hohe Rechnung, gestiegene Lebenshaltungskosten oder eine schwierige persönliche Situation können dazu führen, dass Strom- oder Gasrechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden können. Eine Mahnung vom Energieversorger kann dann schnell verunsichern.

Wer frühzeitig reagiert, hat meist mehr Möglichkeiten, gemeinsam mit dem Energieversorger eine Lösung zu finden und eine Sperrung der Energieversorgung zu vermeiden. Denn eine Strom- oder Gassperre darf nicht ohne Weiteres erfolgen. Für eine Unterbrechung der Versorgung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und gesetzliche Fristen eingehalten werden.

In unserem Beitrag erfahren Sie, wann eine Sperre grundsätzlich möglich ist, welche Rechte Sie haben und welche Schritte helfen können, eine Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung zu verhindern.

Wann darf eine Strom- oder Gassperre erfolgen?

Eine Energiesperre wegen nicht bezahlter Rechnungen oder Abschläge ist an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Eine einzelne offene Rechnung führt daher nicht automatisch dazu, dass der Energieversorger die Versorgung unterbrechen darf.

Damit eine Sperre grundsätzlich möglich ist, muss der Zahlungsrückstand eine bestimmte Höhe erreichen. Er muss mindestens das Doppelte des monatlichen Abschlags betragen und mindestens 100 Euro ausmachen. Wenn kein monatlicher Abschlag vereinbart wurde, muss der Zahlungsrückstand mindestens ein Sechstel des voraussichtlichen Jahresbetrags erreichen.

Wichtig: Wenn besondere Umstände vorliegen, sollten Sie den Energieversorger möglichst frühzeitig darüber informieren und gegebenenfalls geeignete Nachweise vorlegen.

Welche Fristen gelten vor einer Energiesperre?

Eine Strom- oder Gassperre kommt nicht von heute auf morgen. Vor einer tatsächlichen Unterbrechung müssen Energieversorger bestimmte Informations- und Ankündigungspflichten einhalten.

Bevor die Versorgung tatsächlich unterbrochen werden kann, muss der Energieversorger die Sperre zunächst androhen. Die Sperrandrohung kann beispielsweise mit einer Mahnung verbunden sein.

Zwischen der ersten schriftlichen Androhung und der tatsächlichen Unterbrechung müssen grundsätzlich mindestens vier Wochen liegen. In der Information müssen unter anderem der Grund für die geplante Sperre sowie die voraussichtlichen Kosten für die Unterbrechung und die spätere Wiederherstellung der Versorgung genannt werden.

Darüber hinaus muss der Energieversorger über Möglichkeiten informieren, wie sich eine Unterbrechung möglicherweise vermeiden lässt. Dazu können beispielsweise Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten oder anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungen gehören.

Der konkrete Sperrtermin muss angekündigt werden

Zusätzlich zur ersten Sperrandrohung muss der Lieferant die bevorstehende Unterbrechung mindestens acht Werktage vorher noch einmal per Brief ankündigen. In dieser Mitteilung wird der konkrete Sperrtermin genannt.

Die verschiedenen Fristen geben Betroffenen Zeit, aktiv zu werden: Sie können offene Fragen klären, Kontakt zum Energieversorger aufnehmen, eine Ratenzahlung vereinbaren oder sich Unterstützung holen.

Deshalb gilt: Eine Sperrandrohung sollten Sie niemals ignorieren. Auch wenn Sie den offenen Betrag nicht sofort vollständig bezahlen können, sollten Sie möglichst schnell Kontakt aufnehmen.

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

Eine wichtige Möglichkeit, eine drohende Energiesperre zu verhindern, ist die sogenannte Abwendungsvereinbarung. Sie soll ermöglichen, dass die Energieversorgung trotz bestehender Zahlungsrückstände fortgesetzt werden kann. In der Grundversorgung haben Verbraucherinnen und Verbraucher unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch auf eine solche Vereinbarung, wenn eine Sperre wegen Zahlungsrückständen droht.

Die Abwendungsvereinbarung umfasst eine Ratenzahlungsvereinbarung für die offenen Forderungen und Regelungen zur weiteren Belieferung mit Energie. Die Ratenzahlung erfolgt grundsätzlich zinsfrei.

Je nach Höhe des Zahlungsrückstands ist eine Rückzahlung über mehrere Monate vorgesehen. Nach den Angaben der Bundesnetzagentur beträgt die Rückzahlungsdauer grundsätzlich sechs bis 18 Monate. Bei einem Rückstand von mehr als 300 Euro kann sie zwischen zwölf und 24 Monaten liegen. Wichtig ist dabei: Neben den vereinbarten Raten müssen auch die laufenden Abschläge weiterhin bezahlt werden.

Eine Abwendungsvereinbarung kann damit eine wichtige Möglichkeit sein, die Energieversorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig offene Forderungen Schritt für Schritt zurückzuzahlen.

Wichtig: Der Anspruch auf eine Abwendungsvereinbarung besteht in dieser Form für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung. Wer einen Tarif außerhalb der Grundversorgung hat, sollte sich direkt beim Energieversorger nach den Möglichkeiten einer Ratenzahlung oder einer anderen Vereinbarung erkundigen.

Wie lässt sich eine Strom- oder Gassperre vermeiden?

Wenn eine Rechnung nicht bezahlt werden kann oder sich bereits Zahlungsrückstände angesammelt haben, kommt es vor allem darauf an, möglichst früh aktiv zu werden.

1. Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger
Wenn Sie absehen können, dass Sie einen Abschlag oder eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlen können, sollten Sie nicht warten, bis die Situation eskaliert. Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit Ihrem Energieversorger auf und schildern Sie Ihre Situation. Je früher die Situation angesprochen wird, desto eher kann gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden. Wichtig ist anschließend, vereinbarte Raten und laufende Abschläge zuverlässig zu bezahlen. Andernfalls kann eine Sperrung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sein.

2. Prüfen Sie Ihre Rechnung
Nicht jede Forderung muss automatisch korrekt sein. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Rechnung fehlerhaft ist, sollten Sie dies dem Energieversorger möglichst schnell und nachvollziehbar mitteilen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Verbrauch aus Ihrer Sicht nicht plausibel ist oder eine Rechnung nicht mit den vereinbarten Konditionen übereinstimmt. Wichtig ist, eine Beanstandung nicht einfach nur mündlich zu äußern, sondern sie nachvollziehbar zu begründen und die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren. Form- und fristgerecht sowie schlüssig beanstandete Beträge werden bei der Berechnung des für eine Sperre relevanten Zahlungsrückstands nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Forderungen, die Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens sind.

3. Holen Sie sich Unterstützung
Wenn die finanziellen Schwierigkeiten größer sind oder Sie offene Forderungen nicht selbst begleichen können, sollten Sie sich Unterstützung holen. Mögliche Anlaufstellen sind beispielsweise:

• Verbraucherzentralen
• Schuldnerberatungsstellen
• soziale Beratungsstellen

Unter bestimmten Voraussetzungen können staatliche Unterstützungsmöglichkeiten dabei helfen, Energieschulden zu begleichen.

Wenn bereits eine Sperre angekündigt wurde, sollten Sie mit der Suche nach Unterstützung nicht warten. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Möglichkeiten können zur Verfügung stehen.

Was tun, wenn eine Strom- oder Gassperre bereits angekündigt wurde?

Wenn Sie bereits eine Sperrandrohung oder eine konkrete Sperrankündigung erhalten haben, sollten Sie möglichst schnell handeln. Diese Schritte können helfen:

1. Prüfen Sie das Schreiben.
Wie hoch ist der Zahlungsrückstand? Welche Forderungen sind offen? Wann wurde die Sperre angedroht und wann soll die Versorgung unterbrochen werden?

2. Kontaktieren Sie den Energieversorger.
Schildern Sie Ihre Situation und fragen Sie nach Möglichkeiten, die Sperre abzuwenden.

3. Beanstanden Sie fehlerhafte Forderungen.
Wenn Sie eine Rechnung für falsch halten, sollten Sie die entsprechenden Forderungen nachvollziehbar und möglichst schnell beanstanden.

4. Suchen Sie sich Unterstützung.
Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen können bei Fragen zu Rechnungen, Zahlungsrückständen und möglichen Lösungen weiterhelfen.

5. Informieren Sie über besondere Umstände.
Wenn eine Unterbrechung der Versorgung aufgrund gesundheitlicher oder anderer besonderer Umstände eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben darstellen würde, sollten Sie den Energieversorger unverzüglich darüber informieren.

Der wichtigste Schritt ist dabei immer: Bleiben Sie nicht untätig. Auch wenn eine vollständige Zahlung kurzfristig nicht möglich ist, kann eine frühzeitige Kommunikation dabei helfen, eine Lösung zu finden.

Fragen zu Ihrem Energievertrag? Wir sind für Sie da

Eine Zahlungsschwierigkeit oder eine Mahnung kann viele Fragen aufwerfen. Manchmal ist auch unklar, wie sich ein Abschlag zusammensetzt, welche Rechnung noch offen ist oder welche Möglichkeiten bei einem Zahlungsrückstand bestehen.

Wenn Sie Ihren Strom bei uns beziehen und Fragen zu Ihrem Energievertrag, Ihrer Rechnung oder Ihrem Abschlag haben, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an unseren Kundenservice. Gemeinsam lässt sich am besten klären, welche nächsten Schritte möglich sind.

Gerade wenn Sie eine Zahlung nicht rechtzeitig leisten können oder Fragen zu einer Rechnung haben, sollten Sie nicht abwarten. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann helfen, Missverständnisse zu klären und mögliche Lösungen rechtzeitig zu besprechen.

Stromkosten im Blick behalten und nachhaltiger gestalten

Eine drohende Strom- oder Gassperre ist nicht der richtige Zeitpunkt, um sich grundsätzlich mit einem neuen Stromtarif zu beschäftigen. Wenn aktuell keine Zahlungsschwierigkeiten bestehen, kann es sich aber trotzdem lohnen, die eigene Stromversorgung regelmäßig zu überprüfen.

Wie hoch ist der eigene Verbrauch? Welche Geräte verbrauchen besonders viel Energie? Und passt der aktuelle Stromtarif noch zum eigenen Haushalt? Wer seinen Stromverbrauch reduziert, kann seine Energiekosten langfristig beeinflussen.

Fazit: Früh handeln kann eine Sperre verhindern

Eine drohende Strom- oder Gassperre ist ernst zu nehmen – aber sie bedeutet nicht automatisch, dass die Energieversorgung unmittelbar unterbrochen wird. Für eine Sperre müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein und vorgeschriebene Fristen eingehalten werden.

Der wichtigste Schritt ist deshalb, Mahnungen und Sperrandrohungen nicht zu ignorieren. Wer frühzeitig mit dem Energieversorger Kontakt aufnimmt, kann eher eine individuelle Lösung finden. In der Grundversorgung kann eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreier Ratenzahlung dabei helfen, offene Forderungen schrittweise zurückzuzahlen und die Energieversorgung aufrechtzuerhalten.

Wer seine Rechte kennt und rechtzeitig handelt, hat bessere Chancen, eine Sperre zu vermeiden. Und wenn die eigene finanzielle Situation schwierig ist, gilt: Hilfe anzunehmen ist ein wichtiger Schritt. Je früher Sie sich Unterstützung holen, desto mehr Handlungsmöglichkeiten können Ihnen offenstehen.

Auch unabhängig von Zahlungsschwierigkeiten lohnt es sich, den eigenen Energieverbrauch und Strom- und Gastarife regelmäßig zu überprüfen. Wer Energie bewusst nutzt und sich für einen Tarif von Vonovia entscheidet, kann die eigene Energieversorgung aktiv gestalten und einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Häufig gestellte Fragen

Wann darf mein Strom oder Gas gesperrt werden?
Eine Strom- oder Gassperre wegen unbezahlter Rechnungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Zahlungsrückstand muss grundsätzlich mindestens das Doppelte des monatlichen Abschlags und mindestens 100 Euro betragen. Ohne monatlichen Abschlag muss der Rückstand mindestens ein Sechstel des voraussichtlichen Jahresbetrags ausmachen.

Außerdem muss die Sperre vorher angekündigt werden: Zwischen der ersten schriftlichen Sperrandrohung und der Unterbrechung müssen mindestens vier Wochen liegen. Zusätzlich muss der konkrete Sperrtermin mindestens acht Werktage vorher per Brief angekündigt werden. Eine Sperre muss zudem verhältnismäßig sein.
Was kann ich tun, wenn ich meine Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlen kann?
Warten Sie nicht ab, sondern kontaktieren Sie möglichst früh Ihren Energieversorger. Je nach Situation kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Auch Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen können bei finanziellen Schwierigkeiten unterstützen. Wichtig ist, Mahnungen und Sperrandrohungen nicht zu ignorieren.
Was kann ich tun, wenn ich eine Strom- oder Gassperre für unrechtmäßig halte?
Prüfen Sie zunächst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Halten Sie eine Rechnung für falsch, sollten Sie die betreffende Forderung möglichst schnell und nachvollziehbar beim Energieversorger beanstanden. Bestimmte fristgerecht beanstandete oder in einem Schlichtungsverfahren befindliche Forderungen werden bei der Berechnung des relevanten Zahlungsrückstands nicht berücksichtigt.

Bei besonderen gesundheitlichen oder persönlichen Umständen sollten Sie den Energieversorger ebenfalls unverzüglich informieren. Unterstützung bieten unter anderem Verbraucherzentralen.
Was passiert, wenn der Strom oder das Gas bereits gesperrt wurde?
Wenden Sie sich direkt an Ihren Energieversorger und klären Sie, welche offenen Forderungen noch bestehen und welche Voraussetzungen für die Wiederherstellung erfüllt werden müssen. Grundsätzlich wird die Versorgung wiederhergestellt, wenn die Gründe für die Sperre entfallen und die entsprechenden Kosten beglichen wurden.
An wen kann ich mich bei Fragen hierzu wenden?
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Energievertrag haben, können Sie sich an unseren Vonovia Kundenservice wenden. Auch wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit einer offenen Rechnung oder einer Mahnung umgehen sollen, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen und die Situation zu klären.

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